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Herr Grünemeier, Leiter des Thüringer Oberbergamtes, machte im
Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Ländereck"
(der Rußdorf angehört) bekannt, daß der Plan "zur
Errichtung und zum Betrieb der Sonderabfalldeponie Lichtenberg antragsgemäß
festgestellt" wurde.
"Der Planfeststellung liegen folgende Anlagedaten zugrunde:
Nutzungsvolumen: 1,17 Mio m³
Maximale geodätische Deponiehöhe: 354,50 m NN
Gesamtflächenbedarf: 13,9 ha
Die Deponie ist zur Beseitigung der Abfälle
aus dem Rückbau der Feststoff- und Flüssigdeponie und der betrieblichen
Abfälle aus der Sanierungstätigkeit der Wismut GmbH im Sanierungsbetrieb
Ronneburg zugelassen.
Die Genehmigung ist mit Nebenbestimmungen in
Form von Auflagen verbunden."
"Der Planfeststellungsbeschluß, dessen
Begründung und die Planunterlagen liegen während der Dienstzeit,
in der Zeit vom 02. September 1998 bis einschließlich 16. September
1998
- a) im Thüringer Oberbergamt, Gewerbepark Kepplerstraße 22, 07549 Gera, Raum 513
- b) Stadtverwaltung Ronneburg, Markt 1 u. 2, 07580 Ronneburg, Zimmer 1
- c) Gemeindeverwaltung Kauern, Platz der Republik 1, 07554 Kauern
- d) Gemeindeverwaltung Hilbersdorf, OT Rußdorf Nr. 14, 07580 Hilbersdorf
- e) Verwaltungsgemeinschaft Seelingstädt, Ronneburger Straße 68a, 07580 Seelingstädt, Zimmer 3
zur Einsicht aus"
Damit hat der Thüringer Oberbergamt also dem Bau der Deponie zugestimmt.
Jetzt könnte nur noch eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluß
etwas bewirken.
Ich werde mir die Begründung und die Auflagen in der oben genannten
Zeit mal anschauen und bin schon auf die Auflagen gespannt.
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